Kosten und Gebühren

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Die Kosten für die Beauftragung eines Anwalts richten sich entweder nach den Vorgaben des RVG, oder aber nach einer individuellen Honorarvereinbarung. Das RVG bestimmt, dass der Anwalt nach dem Streitwert seine Gebühren berechnen muss. Nur in einem geringen Umfang wird dabei der tatsächlich anfallende Arbeitsaufwand einbezogen. Für eine Kündigungsschutzklage zum Beispiel wird der Bruttoquartalslohn als Streitwert angesetzt. Bei einer Scheidung berechnet sich der Streitwert u.a. aufgrund der Nettoarbeitseinkommen der Ehepartner oder Lebenspartner.

Hilfreiche Informationen und Berechnungsmöglichkeiten finden Sie hier:

Ob in Ihrem Fall eine Honorarvereinbarung eine sinnvolle Alternative darstellt, kann nur im Gespräch festgestellt werden.

 

Erstberatung

Für eine Erstberatung, die zu keiner weiteren Tätigkeit des Rechtsanwalts führt, weil zum Beispiel alle offenen Fragen sofort geklärt werden können, fallen maximal 214,20 € (inkl. MwSt) an. In einzelnen Fällen kann dieser Betrag, abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Rechtsuchenden, auch deutlich geringer ausfallen. Sprechen Sie Rechtsanwältin Einarsson sofort auf diese Frage an.

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren fallen außerdem Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) an. Sollten Sie im Gerichtsverfahren obsiegen, muss der Gegner die Gerichtskosten und Ihre Anwaltskosten übernehmen. Dies gilt nicht am Arbeitsgericht. Im Klageverfahren der I. Instanz tragen die Parteien ihre Kosten unabhängig vom Obsiegen und Verlieren selbst.

Die Kanzlei verpflichtet sich, die Kosten so gering wie möglich zu halten, und gegebenenfalls Rücksprache mit Ihnen zu halten, bevor kostensteigernde Maßnahmen ergriffen werden. Die Anwaltsrechnung darf nicht zu einer Überraschung werden!

 

Beratungshilfe

Sie haben kein Geld um die Anwaltskosten zu bezahlen?

Sofern es um eine außergerichtliche Angelegenheit geht, können Sie Beratungshilfe bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts ihres Wohnsitzes beantragen. Sie brauchen keinen Termin. Gehen Sie einfach zu den Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle mit allen relevanten Unterlagen hin (Hartz IV-Bescheid, Kontoauszüge, Mietvertrag, Lohnabrechnungen). Den Antrag finden Sie hier. Den Beratungshilfeschein erhalten Sie dann in der Regel innerhalb von 14 Tagen per Post und können einen Termin bei der Rechtsanwältin vereinbaren. Bringen Sie dazu bitte den Beratungshilfescheinchein und 15 € Eigenleistung mit.

 

Prozesskostenhilfe

Ist die Sache bereits bei Gericht oder hat die Beratung aufgrund von Beratungshilfe ergeben, dass ein Prozess unumgänglich ist, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. In diesem Fall senden Sie uns bitte den ausgefüllten Antrag auf Prozesskostenhilfe (Download hier) unterschrieben zu und legen alle notwendigen Belege bei. Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Dokuments? Sprechen Sie die Rechtsanwältin an.